Sehe ich genau so.
Ob es rechtlich gesehen Betrug ist, weiß ich nicht aber ich komme mit unehrlich beraten vor.
Betrug ist es nicht, da BMW dir ja nicht bei deiner Bestellung eindeutig benannt Funktion XY über OTA zugesagt und dies vertraglich mit dir im Kaufvertrag festgehalten hat.
Wenn das so wäre, dann müsste man dies natürlich nachfordern.
Allerdings hat man bei den OTA News welche über Werbung kommuniziert wurden, 5 Seiten Kleingedrucktes in welchem dann steht das alles unter sämtlichen Vorbehalten (die einem so einfallen) steht und nicht zugesagt werden kann etc. etc.
Das es blöd ist, das alles nicht so klappt wie es soll ist klar. Aber hier sollte man geduldig sein und abwarten, was noch kommt. Rechtliche Handhabe hat man hier keine..