Der Anbieter-übergreifende Bmw m340i Leistungssteigerung Thread

  • Und wegen unlock ist und bleibt es illegal, egal was du da machst. Glaube kaum dass BMW sagt „ah ok sie haben nur die Checksumme verändert, ist nicht weiter schlimm 😉“

    Und warum ist es dann illegal?

    Es ist mein Auto und ich kann damit halbwegs machen was ich will.

    Der Unlock alleine stellt keinen Verstoß gegen dir StVO oder StVZO dar.

  • Und warum ist es dann illegal?

    Es ist mein Auto und ich kann damit halbwegs machen was ich will.

    Der Unlock alleine stellt keinen Verstoß gegen dir StVO oder StVZO dar.

    Unlock nicht, da hast du vollkommen Recht!


    Aber dies machst du ja nicht um dein Auto unlocked zu haben und falls ja wozu die Checksumme verändern?! Doch nicht damit BMW was merkt, weil sogar dies wäre nach StVO erlaubt.

  • Es ist mein Auto und ich kann damit halbwegs machen was ich will.

    Der Unlock alleine stellt keinen Verstoß gegen dir StVO oder StVZO dar.

    Naja, eigentlich darfst Du mit Deinem Auto gar nichts machen, was in irgendeiner Form Einfluss auf die Betriebssicherheit hat, wenn dies nicht von höherer Stelle abgesegnet worden ist (Gutachten, ABE, Eintragung, etc.)


    Der Verstoß gegen die StVO/StVZO rührt dann bei einem Unlock doch eher daher, dass Du Dein Auto manipuliert hast und daher die BE erlischt. Man kann nicht einfach etwas am Fahrzeug ändern, durch das sich weiteres Manipulationspotentail ergibt und sich dann darauf berufen, dass man dieses Potential ja gar nicht nutzen will. Du darfst ja noch nicht einmal Nebelscheinwerfer nachrüsten, wenn diese nachher nicht funktionsfähig sind. Also zu sagen: "Hey, NSW find ich wegen der Optik cool. Nutzen will ich sie eh nicht und daher schließe ich sie nicht an." funktioniert leider nicht. Hat zwar im Grunde genommen noch nicht einmal Einfluss auf die Betriebssicherheit, weil die NSW vor der Nachrüstung ja gar nicht vorhanden waren, geht aber trotzdem nicht,

  • Das mit der Checksumme ist der Unlock für Motorsteuergeräte vor 06/2020.

    Ich weiß aber nochmal und ich verstehe die ganzen Argumente nicht. Die Frage war doch:


    Eine kurze Frage an die Runde : hat jemand von euch eine geflashte Leistungssteigerung ( MHD , BM3 , MgFlasher o.ä., also keine Tuning-Box ) eintragen lassen


    Als Antwort jetzt zu sagen natürlich kannst du es, indem du zum Tuner gehst da was einträgst und anschließend kannst du mit deinem Flasher alles machen ist falsch.


    Im Grunde ist sogar ein unlock illegal, weil wozu wird etwas gesperrt, wenn doch jeder darauf zugreifen kann. Vielleicht habe ich es noch nicht mitbekommen, aber dann müsste es doch über BMW machbar sein. Ich will ha nix verändern, nur es offen haben. Illegal ist es sicherlich nicht nach der StVO aber man verletzt die Urheberrechte.

  • Als Antwort jetzt zu sagen natürlich kannst du es, indem du zum Tuner gehst da was einträgst und anschließend kannst du mit deinem Flasher alles machen ist falsch.

    Das hat auch keiner von uns gesagt.

    Illegal ist es sicherlich nicht nach der StVO aber man verletzt die Urheberrechte.

    Das bezweifle ich stark.

    In welcher Art wird hier denn ein Urheberrecht verletzt?

    Da hätte BMW schon sämtliche Geschütze aufgefahren und Firmen wie Magic Motorsport oder sogar FEMto verklagt.

    Es wird nichts neu veröffentlich, sondern eine Schutzmaßnahme umgangen.


    Ich halte den Unlock alleine nicht für verboten.

    Es ist in DE nichtmal verboten aus dem Gefängnis auszubrechen, da die Würde des Menschen per Grundgesetz unantastbar ist.

    Lediglich die beim Ausbruch genutzten Wege mit Körperverletzung oder Sachbeschädigung sind strafbar.

    Ebenso ist es mit den Jailbreak eines iPhones, solange ich den nur für Modifikationen nutze und damit keine Raubkopien nutze, ist es nicht verboten.

    Warum Bosch es dann schützt?

    Damit nicht jeder sehen kann was dort im Steuergerät passiert oder es anderweitig manipulieren kann, wie zB die Kilometer verändern.

  • Den Tuber zeig mir bitte mal der das Eintragen kann.

    Und selbst wenn das ein Tuner macht, spiele ich einfach Stage 0 mit MHD auf und kann von da jede weitere Stage einspielen, also zieht das überhaupt nicht.


    Naja, geht schon mit etwas tricksen

    Man kauft JB4, dafür gibt es ein Gutachten, lässt das Eintragen und baut es wieder aus, flasht womit auch immer.

    MichaelNRW dann hab ich Alf902 missverstanden und seine Vorschläge zeigen eine legale Art MHD einzutragen.

    Warum Bosch es dann schützt?

    Damit nicht jeder sehen kann was dort im Steuergerät passiert oder es anderweitig manipulieren kann, wie zB die Kilometer verändern.

    Dann auch hier sorry, dachte es ist analog zum normalen PW für mein eMail Konto. Dachte es geht beim sperren darum, dass außer Bosch bzw. BMW niemand an die Dateien ran kann um die zu manipulieren. Aber jetzt weiß ich man kann unlock einfach so macht, schließlich mache ich es nur um beruhigt zu sein und nie auf die Idee kommen da was zu verändern

  • Es ist in DE nichtmal verboten aus dem Gefängnis auszubrechen, da die Würde des Menschen per Grundgesetz unantastbar ist.

    Lediglich die beim Ausbruch genutzten Wege mit Körperverletzung oder Sachbeschädigung sind strafbar.

    Ebenso ist es mit den Jailbreak eines iPhones, solange ich den nur für Modifikationen nutze und damit keine Raubkopien nutze, ist es nicht verboten.

    Warum Bosch es dann schützt?

    Damit nicht jeder sehen kann was dort im Steuergerät passiert oder es anderweitig manipulieren kann, wie zB die Kilometer verändern.

    Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Dann wäre doch als Erstes das Verhängen einer Gefängnisstrafe ein Verstoß gegen das Grundgesetz und damit per se schon illegal.


    Ein Smartphone als Vergleich heranzuziehen hinkt aus meiner Sicht schon ein bisschen. Für die Verwendungen des Smartphones im öffentlichen Raum gibt es meines Wissens nach weder Gesetze noch andere Rechtsvorschriften. Für die Nutzung eines Autos hingegen schon. Fakt ist und bleibt: Du manipulierst das Fahrzeug, damit ist die BE futsch. Wenn ich mir MHD aufspiele und eine Klappensteuerung verbaue um mein Auto im Bedarfsfall so leise wie möglich zu machen, tu ich dem Rest der Welt zwar etwas Gutes - die BE ist trotzdem hinfällig. Auch wenn ich beides nicht nutze ist der Betrieb des Autos illegal.

  • Auf das schmale Brett kommt er weil er richtig liegt. In Deutschland ist es perse nicht verboten Auszubrechen oder zu Fliehen.


    Das Steuergerät ( auch wenn du das nicht begreifen willst) gehört dem Besitzer und nicht BMW , dementsprechend kann ich damit machen was ich will, ob Mutwillig zerstören oder an der Software rumspielen, solange ich keine Sicherheitrelevanten Dinge ändere, Betrug begehe indem ich Km manipuliere oder aber Betriebsparameter verändere die eingetragen oder spezifisch für das Fahrzeug sind.

    Also alles was nicht zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

    „Ein Auto ist erst dann schnell genug wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.“




    01/2020 340i

  • Dann könnte ich das unter dem Aspekt der Eigentumsverhältnisse schon mal nicht machen. Meine DME gehört nämlich dem Leasinggeber. Ich bin nur Besitzer, aber nicht Eigentümer. ;)


    Ich glaube, mein Gedankenfehler war, dass ich "Unlock" gedanklich immer gleichgesetzt habe mit "Aufhebung der Vmax-Begrenzung". Das wäre nämlich dann das von Dir zitierte Ändern der Betriebsparameter, die spezifisch für das Fahrzeug sind. Damit erlischt die BE mit allen sich daraus ergebenen Folgen.


    Gut, dass wir das geklärt haben.


    PS: Die Sache mit der straffreien Flucht habe ich dann auch mal nachgelesen. Kann ich nachvollziehen, erscheint mir aber am Ende nicht logisch. Ich bin aber auch kein Jurist.