318i gestern abgeholt, Winterfreude Paket mitbestellt, aber Standheizung fehlt ?!

  • Letzten Endes kennt doch jeder von uns, der neu bestellt hat, den Inhalt der Auftragsbestätigung eigentlich genau. Da steht noch mal jede einzelne Sonderausstattung mit Code drauf.


    Hier braucht er also nur nach SA-Code 536 zu schauen, wenn der draufsteht wurde die Standheizung im Fz. eingeplant, wenn nicht, dann nicht. Ich habe in beiden Fahrzeugen das Winterfreude Paket. Das steht auch so auf der Auftragsbestätigung drauf. Dazu sind aber immer alle im Fahrzeug geplanten Ausstattungen aufgeführt. Bei mir steht da bei beiden Fahrzeugen die 536 Standheizung.


    Wenn der Code auf seiner Auftragsbestätigung auftaucht, dann lässt sich der Anspruch recht einfach rechtlich durchsetzen. Sollte es jedoch sein, dass dieses Paket nur kurz angedacht war und damit eigentlich nur die Sitz- und Lenkradheizung inkludiert war (analog M850i zzgl Armablagen), dann sieht es halt schlecht aus. Dann bleibt nur der Aftermarket weg.


    Wobei ich dazu sagen muss, wenn ich bei der Bestellung dem Verkäufer klar mache das ich ne Standheizung benötige, dann erwarte ich natürlich auch, dass im Fahrzeug eine verbaut wurde.

    Der Hendrik in Kommentierlaune...

    M340i 09/2019 "Schätzilein"

    iX1 30 05/2023 "Kobold"

  • Es ist doch vollkommen egal, was im Konfigurator geht und was nicht geht.
    Es gibt einen Kaufvertrag und an den müssen sich beide Seiten halten, es sei denn da sind offensichtliche Fehler drin. Also Wenn da z.B. 1,8" Felgen statt 18 Zoll drin stehen, dann ist das offensichtlich.


    Hier ist es kein offensichtlicher Fehler.


    Ich persönlich würde mich nicht mit einem Preisnachlass abspeisen lassen. Das Winterfreude Paket ist wegen des Displaykeys mMn eines der besten Zusatzausstattungen.


    Wenn das nicht dabei ist, wirst du dich jeden Tag ärgern.


    Ich würde auf eine Nachrüstung oder ein neues Auto pochen.
    Und ich würde das ganze sehr schnell und mit Anwalt machen. SOnst wird es schnell teuer (Wertverlust vom Auto).

  • Einen neuen Wagen als 318i wird es nicht geben mit Standheizung.
    Diese Kombination aus Standheizung und dem aktuellen 318i gibt es nicht.


    Dem Kunden bleibt nur dem Händler ggü. den Mangel zu erklären und schließlich auf Nacherfüllung zu bestehen. Lehnt der Händler diese ab, muss der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Ich würde auch empfehlen, dass zügig durchzuführen, sonst wird der Wertverlust in Rechnung gestellt und der ist in den ersten Monaten exorbitant hoch.


    Auf eine Wandlung würde ich mich nicht einlassen. Diese Prüfung zwischen Händler und BMW wird lange dauern und vermutlich dann dem Händler abgelehnt.


    Wenn dann müsste direkt eine Wandlung auf den 320i angefragt werden. Das wird das Werk aber nicht mitmachen.
    Außer BMW ist sich des Fehlers bewusst und hat ihn selber gemacht. Das glaub ich aber nicht.

  • Als letzte Alternative , von Webasto für knapp 2k eine Nachrüsten lassen.


    Problem ist dann wieder die Garantie die auf alle Bauteile erlischt die mit der Standheizung zu tun haben, da sich das Teil im Wasserkreislauf befindet betrifft das auch den Motor. Hatte da eine endlose Diskussion mit BMW beim F30.

    „Ein Auto ist erst dann schnell genug wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.“




    01/2020 340i


  • Dem Kunden bleibt nur dem Händler ggü. den Mangel zu erklären und schließlich auf Nacherfüllung zu bestehen. Lehnt der Händler diese ab, muss der Kaufvertrag rückabgewickelt werden.

    PIWI hat recht mit dem was er schreibt. Rückabwickeln und aus dem Fundus einen anderen neuen oder jungen Gebrauchten nehmen. Sonst wirst dich im Winter jeden einzelnen Tag ärgern wo Du ins kalte Auto steigst.
    Ob 318/20/30 ist eher Nebensache.

  • Was du zu allererst machen solltest, wofür du auch keinen Anwalt brauchst ist die Leasing- ABG´s welche deinem Vertrag beiliegen zu prüfen.


    Weil früher gab es immer folgende Klausel darin, welche es jetzt auch noch geben wird:
    "Konstruktions- oder Formänderungen des Leasinggegenstandes (nachstehend Fahrzeug genannt),Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleibenwährend der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unterBerücksichtigung der Interessen des Leasinggebers für denLeasingnehmer zumutbar sind. "


    Damit sichert sich BMW gegen genau sowas zumindest ein klein wenig ab, da ja die BMW- Bank selbst entscheiden kann was zumutbar ist oder nicht.


    Weil bei sowas wird das auch rechtlich schwierig weil sich die BMW- Bank immer auf Ihre AGB´s berufen wird, welchen du mit deiner Unterschrift zugestimmt hast.

  • unterBerücksichtigung der Interessen des Leasinggebers


    Ganz so einfach ist das nicht für BMW bzw. die Bank. Schon der Punkt widerspricht in dem Fall des TE Deiner Vermutung, meiner Meinung nach. Der Käufer hat ganz klar geäußert, dass er eine Standheizung haben möchte. Sie einfach wegzulassen, würde seine Interessen ja nicht berücksichtigen.


    Und ich denke auch nicht, dass die Bank vorgeben darf, was zumutbar für den Leasingnehmer ist und was nicht. Sowas würde vor Gericht entschieden werden.


    Ich würde den von Dir zitierten Passus eher auf sowas wie die Modellpflegemassnahmen interpretieren.


    Aber zugegeben, ich bin kein Anwalt. Hoffen wir für den TE, dass es ohne Streitigkeiten gelöst werden wird.

  • Ich gehe davon aus das es für Pflegemaßnahmen/Austattungsänderungen gedacht ist. Damit deckt es auch diesen Fall ab, weil was ist passiert, richtig eine Austattung ist während der Lieferzeit weggefallen.


    Wenn die BMW- AG das an den Händler kommuniziert hat, dieser es nicht weitergibt, die o.G. keine Rückmeldung (Kunde besteht auf dies das) erhalten, gehen die AG und die Bank natürlich davon aus, dass es für den Kunden i.O. ist.


    Bin mir relativ sicher das es hier wirklich am Händler hapert und nicht an BMW, da sobald sich was an Austattung ändert, die Händler und NL das als erstes wissen.


    Zum Thema interpretieren ist so eine Sache, ich hatte mehrere Jahre lang Jura und das wird i.d.R. alles so gelegt das es passt. Das ist auch der Grund warum AGB´s teilweise sehr offen formuliert werden, damit man sich das so drehen kann wie man es braucht. (gibt dazu genug Präzedens Fälle)


    Nachdem ich mir mal alles durchgelesen habe, würde ich doch zu einem Anwalt raten, da hier erstmal die Schuldfrage (Händler ? BMW AG ?) geklärt werden muss.

  • richtig eine Austattung ist während der Lieferzeit weggefallen

    Die Austattung gab es für den 318i ja nie. Nur scheint sie im Konfigurator auswählbar gewesen zu sein.


    Ich erinnere mich noch bei mir, als ich zwischendurch mal wieder konfiguriert habe und ich die roten Sportbremsen für 200€ auswählen konnte. Zeitgleich lagen die blauen Sportbremsen bei 700€.
    Das wurde mittlerweile wieder korrigiert. Aber was passiert denn in solchen Fällen, wenn man schnell genug war? Könnte mir vorstellen, das genau sowas hier zum Tragen kommt..

  • Es zählt die Konfiguration die der Händler in seinem PC macht und die Du dann unterschreibst. Alle Konfigurationen die wir im Konfigurator machen sind rechtlich "nichts wert" weil dort nichts fixiert wird. Der Händler übernimmt das und gut, aber das unterschreibst Du dann. Das "Angebot" des Konfigurators ist da eine Nebensache und per AGB entsprechend gesichert (Preise können Abweichen usw.)