Abnahme nach §19 erforderlich, Abnahmezeugnis mitführen.
Eintragen bei nächster Gelegenheit, also bei Fahrzeugwechsel.
Schleifen tut natürlich nichts, sonst gibt es keine Abnahme.
Gruß Hajo
Abnahme nach §19 erforderlich, Abnahmezeugnis mitführen.
Eintragen bei nächster Gelegenheit, also bei Fahrzeugwechsel.
Schleifen tut natürlich nichts, sonst gibt es keine Abnahme.
Gruß Hajo
Hast du die eloxierten oder die schwarzen genommen?
Und gibt es die auch mit schwarzen Radbolzen?
Wo bestellt man sowas zu vernünftigem Kurs?
Ich habe die eloxierten genommen, im Set mit eloxierten Schrauben.
Die schwarze Ausführung wird im Set mit schwarzen Schrauben geliefert.
Einzelbestellung elox. Platten und dazu schwarze Schrauben natürlich möglich.
Gruß
Hajo
Chic
Du hast aber keine zusätzliche Radabdeckung dran, oder?
Lt. ABE
https://www.h-r.com/bin/ABE/55664.pdf
Ist die bei 15mm Platten hinten gefordert.
Auflage EB11 , Radabdeckung 5mm an Achse 2
Oder hast du die Radhäuser geweitet?
oder passt das einfach auch so?
Das passt alles so.
Die im Gutachten geforderten Abdeckungen hat der GTÜ hier noch nie gefordert.
Hauptsache es schleift nichts.
gruß Hajo