Kurze Info zu der 3.Bremsleuchte
Durch ein Bekleben oder Abkleben zum Beispiel einer Dritten Bremsleuchte ist daher eine ordnungsgemäße Funktion nicht mehr gegeben. Das Bekleben mit Vinyl-Stickern oder Vinyl-Aufklebern ist ein Eingriff in die Bauart und Anbringungsweise und ändert je nach Ausführung den Abstrahlwinkel usw. Jede Änderung am Lichtaustritt einer Leuchte lässt formal die Zulassung erlöschen. Es mag manchmal gut aussehen, aber rechtlich gesehen ist es einfach verboten! Insbesondere bei einer geforderten Dritten Bremsleuchte ist diese formal nach einer nicht genehmigten Modifikation nicht mehr vorhanden!
Quelle
https://www.tuningblog.eu/kate…en%20Abstrahlwinkel%20usw.