Also i find da des oem iconic glow für den pre-lci schöner und das hat genehmigung, halt nur im stand an
Zubehör und Spielereien für den G2x
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Wieso ist das bei Pkws eigentlich problematisch, während einem LKWs geschmückt wie Tannenbäume entgegenkommen?
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Das ist gefährliches Halbwissen von dir.
Ok. Danke für deine konstruktive Erklärung.
Wieso ist das bei Pkws eigentlich problematisch, während einem LKWs geschmückt wie Tannenbäume entgegenkommen?
Deshalb ist es noch lange nicht erlaubt
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Ok. Danke für deine konstruktive Erklärung.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit interessiert den Staatsanwalt nicht ... Von daher muss der auch nicht angerufen werden.
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Eine Verkehrsordnungswidrigkeit interessiert den Staatsanwalt nicht ... Von daher muss der auch nicht angerufen werden.
Bei einer Ordnungswidrigkeit wäre es nicht verhältnismäßig das Fahrzeug zur Beweissicherung einzuziehen.
Besonders nicht bei einer die an Ort und Stelle beseitigt werden kann.
Eine Stilllegung erfolgt durch die Zulassungsstelle und nicht durch die Polizei.
Und dafür braucht es zuvor ein gerichtverwertbares Gutachten eines Sachverständigen.
Die Polizei darf lediglich die Weiterfahrt untersagen.
Und selbst das ist je nach Vergehen nicht verhältnismäßig, wenn wir beim Beispiel der beleuchteten Niere bleiben.
Die Beweissicherung kann an Ort und Stelle durch Bilder erfolgen, die Gefährdung des Straßenverkehrs kann durch abziehen des Steckers verhindert und das Ausbauen mit einer Mängelkarte nachgehalten werden.
Mittlerweile führt sich die Polizei auf wie in Judge Dredd...
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Mittlerweile führt sich die Polizei auf wie in Judge Dredd...
Ist nicht böse gemeint, aber du haust in deinem Beitrag extrem viele Begriffe durcheinander was mich vermuten lässt, dass du von der Thematik keine Ahnung hast und deswegen vermutlich auch nen Groll auf die Polizei schiebst.
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deswegen vermutlich auch nen Groll auf die Polizei schiebst.
Ich kenne genug Beispiele aus meinem direkten Umfeld die meine Meinung bekräftigen.
Fahrzeuge wegen folierten Heckleuchten zur Beweissicherung sicherstellen ist eben nur eines der Beispiele.
Am Ende zahlen diese Streiche dann alle Steuerzahler...
Und ob meine Begriffe nun korrekt sind oder nicht ist mir völlig egal
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Am Ende zahlen diese Streiche dann alle Steuerzahler...
Wenn es nur das wäre, hätten wir keine finanziellen Probleme.
Bei uns kann gefühlt jeder machen, was er will. Angefangen von defekter Beleuchtung bis hin zu manipulierten Auspuffanlagen. Ich wäre froh, wenn die Polizei hier etwas präsenter wäre. Wenn dir bei Nacht ein Fahrzeug mit mit nur einem funktionierenden Scheinwerfer auf der Beifahrerseite (Standlicht auch defekt) entgegenkommt, wird einem Angst und Bange.
Hauptsache das Smartphone ist während der Fahrt am Ohr.
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Aber wenn du so Fälle aus dem Umfeld kennst, wie kannst du dann sicher sein, dass es dir bzw. demjenigen, der so eine Spielerei installiert, nicht genauso geht? Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei paar Schuhe, und wenn die bei der Kontrolle beschließen, dass du jetzt nicht mehr weiterfahren darfst, dann hilft dir der Anruf beim Anwalt vermutlich nicht viel. Schlussendlich ging es ja darum, welches Risiko man mit solch einer Installation eingeht, und in meinen Augen kann das durchaus ein Ende der Fahrt bedeuten - ob nun rechtens oder nicht.
Ich hab ja auch ein paar Dinge bei mir schon gemacht, unter anderem der Frunk, bei dem wir uns im i4-Forum auch nicht sicher sind, ob der die BE beeinflusst, aber so nach außen sichtbar ist halt eine Einladung für jede Kontrolle, und gerade wenn dann noch ein paar andere Dinge zusammenkommen, kann es halt schnell doof werden. Erinnert mich den E36, der mit Christbaumschmuck verziert wurde und dann im Anschluss stillgelegt wurde, weil er eben nicht nur die Weihnachtsbeleuchtung hatte, sondern auch Überrollbügel, Fahrwerk, etc. nicht eingetragen waren. Arg viel dümmer kann man sich glaube ich nicht anstellen.
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Die verbaute Tönungsfolie an den Rücklichtern ist ein denkbar ungeeignetes Beispiel. Die kann ich abziehen und damit ist die Gefahr* gebannt.
Bei einem beleuchteten Grill ist durch das bloße Abziehen des Steckers die Gefahr nur bedingt gebannt, da es ein Leichtes wäre, das illegale Teil wieder in Betrieb zu nehmen. Daher denke ich, dass eine Sicherstellung bzw. Beschlagnahme zur Gefahrenabwehr hier statthaft wäre.
Da solche Kontrollen ja meist in den Abendstunden stattfinden, müsste die Polizei den Bereitschaftsstaatsanwalt anrufen, wo aber nicht selten im Vorwege Allgemeinverfügungen ergangen sind, ab welcher Eingreiftiefe angerufen werden darf/soll, damit nicht wegen jedem Furz der Schlaf im Bereitschaftsdienst unterbrochen wird. 😉
Und der Anruf beim Anwalt bringt an Ort und Stelle nichts. Es wurde ein Verwaltungsakt erlassen und der Telefonjoker hat keine hemmende oder aufschiebende Wirkung.
* Gefahr im rechtlichen Sinne unterscheidet sich vielleicht ein wenig von der allgemeinen Sicht des Bürgers. Ein "Erfolg" kann aus rechtlicher Sicht auch der Tod eines Menschen sein.