M-Performance Heckspoiler / Dachkantenspoiler G21

  • Normalerweise ist der Halter über den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.

    Man sollte sich vorher informieren ob man etwas darf oder nicht.

    Theoretisch kann die Werkstatt sagen: "Wir haben den Kunden darüber aufgeklärt" und ist damit raus oder wurde etwas unterschieben?

    Das stimmt an sich, allerdings kann ein Laie nicht beurteilen vor dem Gesetz ob ein von BMW verbauter Original BMW Spoiler dort ran darf oder nicht, wenn es ihm von dem Händler so ausgeliefert wird.


    Solange Alf nichts unterschrieben hat ist der Händler dran.. Weil wenn er sagt wir haben unseren Kunde aufgeklärt, dann fragt das Gericht wie und wo haben sie das festgehalten ?


    Wenn dann nichts vorgelegt werden kann, oder es mit Zeugen bewiesen wird, ist es quasi nie passiert.


    Aber da ich weder davon ausgehe, dass ein Polizist das peilt, noch das der Händler vor Gericht geht, ist das hinfällig

  • Sehe ich anders, BMW Händler hat mir ein Angebot für das Fahrzeug unterbreitet.

    Ist Bestandteil des Vertrages geworden, steht auch so in der Rechnung, damit darf ich davon ausgehen, das die wissen was sie tun.

    Und da dort nichts steht, das man mich darauf hingewiesen hat, das es nicht zulässig ist, werden die da nicht raus kommen.

  • Dies ist ja der Grund, warum es solche Haftungsverzichterklärungen überhaupt gibt, weil damit ist klar in einem festen Rahmen geregelt und festgehalten, dass der Kunde aufgeklärt wurde, sich über die Risiken bewusst ist und dies zur Kenntnis genommen hat, auf eigene Gefahr.

  • Leider gilt in Deutschland erst einmal „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

    Und mein Post war auch genau in die Richtung, dass „Alf“ sehr wohl weiß, was er da gemacht hat. Ergo ist es für mich schon mit Vorsatz.

    Sofern der Händler ihm also schriftlich bestätigt, dass er die Teile so angebaut im deutschen Straßenverkehr benutzen kann, ist doch alles in Ordnung.

    Am Ende des Tages ist aber immer der Fahrer bzw. Halter für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.

    Wie oft ich schon junge Burschen mit anderen Abgasanlagen an Ihren Bikes in Polizeikontrollen gesehen habe, wo der Satz „ach das wusste ich aber nicht. Habe ich so vom Händler gekauft“absolut nichts an der Tatsache geändert hat, dass es nicht legal im Straßenverkehr war.

    Ich handhabe das mit allen Fahrzeugen immer noch wie folgt:“ Wer schreibt, der bleibt“ :thumbsup:

  • Sehe ich anders, BMW Händler hat mir ein Angebot für das Fahrzeug unterbreitet.

    Ist Bestandteil des Vertrages geworden, steht auch so in der Rechnung, damit darf ich davon ausgehen, das die wissen was sie tun.

    Und da dort nichts steht, das man mich darauf hingewiesen hat, das es nicht zulässig ist, werden da nicht raus kommen.

    Korrekt!

  • Für dich ist es Vorsatz, allerdings bin ich mir recht sicher, dass kein Gericht dazu fähig ist rauszufinden ob Alf das jetzt genau wusste oder nicht.


    Da er einen rechtsgültigen Vertrag hat, in welchem die Teile mit aufgeführt sind und der Händler ihn nicht belehrt hat, dass er so nicht fahren darf, ist es die Schuld des Händlers. Dieser ist normal verpflichtet Ihn darauf aufmerksam zu machen.


    Siehe Bekannter hat einen M4 GT4 Flügel verbauen lassen, ein Original M- Motorsport Teil aber ohne Zulassung und wurde dann 2 Seitig belehrt, dass das so nicht zugelassen ist und hat das unterschrieben.

    Eben genau weil sonst der Händler haftbar gemacht werden kann..

  • Erst mal gilt immer noch die Unschuldsvermutung.

    Wie wollen sie mir das Beweisen, das ich das hätte besser wissen müßen als der Profi?

  • Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.

    Zudem wurde dieses Teil an sein Fahrzeug angebracht und ist leicht rauszufinden ob es zugelassen ist oder nicht. Evtl. wurde er mündlich Aufgeklärt.


    Ich denke auch das es niemand interessiert und es zu keinen Probleme kommt, aber ICH PERSÖNLICH gehe solchen Dingen immer aus dem Weg.

    Edit: Oh, zu langsam. Hab mit dem Abschicken etwas getrödelt :D

  • Erst mal gilt immer noch die Unschuldsvermutung.

    Wie wollen sie mir das Beweisen, das ich das hätte besser wissen müßen als der Profi?

    Das du nicht unschuldig bist, hast du ja in diversen Posts weiter oben schon gezeigt ;)

    Sich dann am Ende als Unwissender darzustellen (im Falle einer Kontrolle) finde ich etwas komisch.

    Da sind wir scheinbar sehr verschieden und handhaben es anders.

    Am Ende des Tages diskutieren wir eh über einen Dachkantenspoiler, der ggf. in einer Polizeikontrolle beanstandet werden könnte 8o

    #nooffense