Normalerweise ist der Halter über den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.
Man sollte sich vorher informieren ob man etwas darf oder nicht.
Theoretisch kann die Werkstatt sagen: "Wir haben den Kunden darüber aufgeklärt" und ist damit raus oder wurde etwas unterschieben?
Das stimmt an sich, allerdings kann ein Laie nicht beurteilen vor dem Gesetz ob ein von BMW verbauter Original BMW Spoiler dort ran darf oder nicht, wenn es ihm von dem Händler so ausgeliefert wird.
Solange Alf nichts unterschrieben hat ist der Händler dran.. Weil wenn er sagt wir haben unseren Kunde aufgeklärt, dann fragt das Gericht wie und wo haben sie das festgehalten ?
Wenn dann nichts vorgelegt werden kann, oder es mit Zeugen bewiesen wird, ist es quasi nie passiert.
Aber da ich weder davon ausgehe, dass ein Polizist das peilt, noch das der Händler vor Gericht geht, ist das hinfällig