Moin,
hier einmal etwas interessantes für diejenigen von Euch, die mit Ihrem finanzierten Bimmer unzufrieden sind und ihn am liebsten wieder zurückgeben würden (z.B. Funktions- und Lackprobleme, Sounddesign usw.):
Worum geht es? - Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die in den meisten Finanzierungsverträgen enthaltenen Widerrufsinformationen mit Verweis auf den §492 Absatz 2 BGB für Kreditnehmer nicht weiter zumutbar ist und somit die 14-tägige Laufzeit der Vertragserklärung nicht angefangen hat zu laufen. Heisst also, man kann den Finanzierungvertrag (auch Leasing) jederzeit widerrufen. In diesem Fall wird der Vertrag komplett rückabgewickelt und man erhält die kompletten Zahlungen zurück.
Auch in den BMW-Verträgen findet sich der o.a. Verweis, man sollte es aber im Vorfeld juristisch vorher bestätigen lassen.
Nicht auszudenken, was mit BMW passiert, wenn jeder Kunde seinen finanzierten Bimmer einen Monat vor Vertragsende dem Händler auf den Hof stellt und von seinem Widerrufsrecht gebrauch macht