Das stimmt aber nicht ganz, was du schreibst!
Hast du die Bedingungen gelesen?
Ist nicht böse gemeint, allerdings hast du manchmal eine sehr rosarote AC Schnitzer Brille auf
ZitatAlles anzeigenDie Garantie gilt für alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3500kg, ausgenommen:
...- Fahrzeuge, die an Wettkämpfen, Rallyes oder Rennen jeglicher Art oder am Training
dazu teilnehmen oder einen Besichtigungslauf durchführen
...
- Fahrzeuge nach deutscher Preisliste in der jeweiligen Serienausstattung, mit einem Neuwert von
über 150.000,00 EUR brutto
Damit bist du ab der ersten Touristenfahrt auf der Nordschleife raus.
ZitatAlles anzeigen3. Nicht von der Garantie abgedeckt sind alle Schadensfälle, Pannen oder Mängel des Fahrzeuges, die ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen zurück-
zuführen sind auf:
d) eine Überbeanspruchung des Motors (eine solche schließt nicht die dauerhafte Nutzung des Motors im obersten Nutzungsspektrum des jeweiligen
Fahrzeuges mit ein);
f) den Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in Zu-
sammenhang steht oder, dass die Sache zur Zeit des Schadens wenigstens behelfsmäßig repariert war;
g) einen Fehler des Fahrzeugnutzers, z.B. Nichtbeachtung der Anzeigeninstrumente (Temperaturanzeige, Öldruckmanometer, Kontrolllampe, Ladedruckanzeige)
k) einen Riss eines Schlauchs oder einer Dichtung des Öl- oder Kühlsystems (Motorschaden);
s) Durchführung einer Reparatur ohne schriftliche Freigabe des Garantiegebers.
Zitat4. Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen besteht weiterhin keine Garantie für Schäden,
a) für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant, aus Reparaturauftrag oder aus anderweitiger Garantiezusage eintritt oder einzutreten hat.
b) die durch weitere Veränderung der ursprünglichen Konzeption des Fahrzeuges oder den weiteren Einbau von Fremd- und Zubehörteilen verur-
sacht werden, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind. Hiervon ausgenommen sind Veränderungen, die vom Garantiegeber vorgenommen
wurden.
Darunter könnte man zB einen CSL Grill zählen, der weniger Schutz vor Steinschlägen bietet.
Zitat1. Nach Feststellung eines garantiepflichtigen Schadens gilt für den Garantienehmer folgendes:
c) die Durchführung der Reparatur ist mit plausibler Bilddokumentation der schadhaften Teile unter Bezug zum schadhaften Fahrzeug zu belegen
d) die Reparatur ist durch den Garantiegeber oder einen seiner Vertriebspartner durchzuführen.
Zitat2. Der Garantienehmer hat den Nachweis zu erbringen, dass an dem Kraftfahrzeug die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen
Wartungs- oder Pflegearbeiten in einer durch den Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchgeführt worden sind. Maßgebend ist der Servicenach-
weis. Dieser muss von einer autorisierten Vertragswerkstatt bestätigt worden sein.
3. Wird eine der vorstehenden Obliegenheiten durch den Garantienehmer verletzt, ist der Garantiegeber von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Und gerne noch ein Erfahrungsbericht aus erster Hand
17.000 EUR kosten bei 10.000 EUR Grantiesumme von AC Schnitzer.
Macht 7000 EUR aus eigener Tasche.
Im Falle dieses Beispiels hatte er noch Glück und hat ein fast neuen Motor erwerben können, der dann von ACS im Rahmen der Garantie übernommen wurde.
Nun lassen wir diese glückliche Fügung mal weg, dann stehen da 7000 EUR.
Und dabei ging es um einen N55 des M135i.
Ich will nicht wissen welche Kosten bei einem B58 oder gar S58 auf der Rechnung stehen...
Aber letztendlich muss jeder selber entscheiden welchen Weg er einschlägt.
Ich bin ein Fan von Transparenz und dazu gehören auch die Garantiebedingungen.
Zudem hat kein wirtschaftlich agierendes Unternehmen Lust Geld zu verschenken.
Von der erwähnten Versicherung ist übrigens nicht bei ACS oder in den Garantiebedingungen zu lesen.
Am Ende bleibt es eine ziemlich teure Tuning Box die dem Motor falsche Werte vorgaukelt.
Daran ändert keine Garantie was.