PEEM Klappensteuerung

  • Dass man die Box nicht bei einem Update angesteckt lassen sollte habe ich dem Thread bereits entnommen :D


    Ich glaube, ich bin trotzdem zu feige/gewissenhaft so etwas an einen geleasten Dienstwagen anzustecken....

  • Dass man die Box nicht bei einem Update angesteckt lassen sollte habe ich dem Thread bereits entnommen :D


    Ich glaube, ich bin trotzdem zu feige bzw. Gewissenhaft so etwas an einen geleasten Dienstwagen anzustecken....

    Das Problem wird sein, wenn Du später bei Deinem M340i das einmal gehört hast wirst Du kaum drumrum kommen. ;)

    Ich bin auch "feige", aber die Box werd ich mir nächstes Jahr trotzdem kaufen ^^

  • Das Problem wird sein, wenn Du später bei Deinem M340i das einmal gehört hast wirst Du kaum drumrum kommen. ;)

    Ich bin auch "feige", aber die Box werd ich mir nächstes Jahr trotzdem kaufen ^^

    Das befürchte ich auch. Schau mer mal.... Ich hätte ja gute Lust die Frage nochmal zu stellen, ob es damit zu größeren Problemen kommen kann aber das ist vermutlich schwer zu sagen.

    Aber mein worst-case Szenario ist eben, dass ein Unfall passiert (der nichts mit der Steuerung zu tun hat) und dann keine Versicherung zahlt, usw.


    Arbeitslosigkeit, Insolvenz, die Kinder sehen einen nur einmal im halben Jahr - ist ein Geräusch das alles Wert? :D ;)

  • Was bei uns schon alles mit Firmenwagen angestellt wurde...

    Da war ich mit eigenen Felgen noch Langweilig.

    Die Peem Klappensteuerung ist ein externes Gerät das jederzeit aus dem OBD Port gezogen werden kann.

    Aber mein worst-case Szenario ist eben, dass ein Unfall passiert (der nichts mit der Steuerung zu tun hat) und dann keine Versicherung zahlt, usw.

    Das müsste man erstmal nachweisen...

  • Richtig, habe es auch verbaut, ohne Probleme.


    Und keine Versicherung der Welt, kann dir nachweisen, dass der Unfall deshalb entstanden ist und das Teil zum Zeitpunkt des Unfalls dort gesteckt hat, bzw. aktiv war :S

  • Richtig, habe es auch verbaut, ohne Probleme.


    Und keine Versicherung der Welt, kann dir nachweisen, dass der Unfall deshalb entstanden ist und das Teil zum Zeitpunkt des Unfalls dort gesteckt hat, bzw. aktiv war :S

    Im Dienstwagen?


    Gut, sollte man einen Unfall haben, nach dem man nicht mal mehr das Teil ausrecken kann, dann hat man eh andere Probleme…


    Ist es nicht so, dass man falls es entdeckt wird mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs war und daher sowieso keine Versicherung zahlt?

  • Ist es nicht so, dass man falls es entdeckt wird mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs war und daher sowieso keine Versicherung zahlt?

    Die Versicherung MUSS den Unfallgegner immer bezahlen, daher ist es auch eine HaftPFLICHT. Man kann dich anschließend in die Verantwortung nehmen und die Summe von dir zurück verlangen.

    Eine Klappensteuerung als Unfallursache zu ermitteln ist fern der Realität.

  • Im Dienstwagen?

    Korrekt, jedoch bin ich der zuständige, da Familienunternehmen, von daher spielt das keine Rolle, jedoch ist das Fahrzeug geleast aber das macht 0 Probleme, lasse den Stecker auch immer drinnen beim Service, interessiert keinen, sie stecken ihn halt ab zur Diagnose und dann wieder dran..

  • Aber mein worst-case Szenario ist eben, dass ein Unfall passiert (der nichts mit der Steuerung zu tun hat) und dann keine Versicherung zahlt, usw.

    Arbeitslosigkeit, Insolvenz, die Kinder sehen einen nur einmal im halben Jahr - ist ein Geräusch das alles Wert? :D ;)

    Haaaaahahahaa, wie geil! Das mit der Stimme vom Sträter und ich näss mich ein :m0040:

  • Die Versicherung MUSS den Unfallgegner immer bezahlen, daher ist es auch eine HaftPFLICHT. Man kann dich anschließend in die Verantwortung nehmen und die Summe von dir zurück verlangen.

    Eine Klappensteuerung als Unfallursache zu ermitteln ist fern der Realität.

    Ich kann jetzt nicht sagen, wie dies in D genau abläuft aber hier in Ö wäre ein Erlöschen der Betriebserlaubnis kein Grund, dass der Versicherer einen Regress am Schadensverursacher startet - es sei denn, der Unfall wäre direkt im kausalen Zusammenhang mit der Änderung am Fahrzeug passiert, aufgrund derer die Betriebserlaubnis erloschen ist. Wie das im Zusammenhang mit dem PEEM passieren soll, wäre mir schleierhaft.

    Ebenso ist das gleiche Thema mit leistungsgesteigerten KFZ. Problematisch wäre natürlich, wenn der Unfall bei höheren Geschwindigkeiten als der Bauartgeschwindigkeit eintritt, dann hat man ganz sicher ein größeres Problem (oder gar keines mehr bei dem Tempo... :S ). Sicherlich am Kritischten sind Fahrwerks- und Bremsenumbauten, die keinen Segen vom TÜV haben. Wenn's dann kracht, kann es schon rasch Probleme geben, ebenso wenn die Reifenprofiltiefe nicht mehr in Ordnung ist. Diese Fälle hatte ich bis dato am häufigsten erlebt.