Ihr vermischt hier aber drei komplett verschiedene Sachen.
Na warum, wenn der Kunde mit seinen Wagen zu anderen Händler fährt, als wo er den Wagen gekauft hat gibt es ja 4 Möglichkeiten
1. Gewährleistung/Nachbesserung über Händler, wo der Wagen verkauft wurde
2. PS mit Freigabe von Händler, wo der Wagen gekauft wurde. Der Garantiegeber ist der BMW Partner, bei dem Sie das BMW Premium Selection Gebrauchtfahrzeug erwerben.
3. Kulanzantrag über den aktuellen Händler
4. Kunde zahlt selbst
Warum in dem Fall gleich mit dritten Punkt gestartet wurde ist unklar