Hallo,
in meinem Fahrzeugschein steht das der Anhängerbetrieb mit 20 Zoll nicht erlaubt ist.
Bedeutet das auch das ich keinen Fahrradträger auf die Anhängerkupplung machen kann, wenn ich 20 Zoll Felgen fahre?
mfg Hacker9
Hallo,
in meinem Fahrzeugschein steht das der Anhängerbetrieb mit 20 Zoll nicht erlaubt ist.
Bedeutet das auch das ich keinen Fahrradträger auf die Anhängerkupplung machen kann, wenn ich 20 Zoll Felgen fahre?
mfg Hacker9
meine Info ist nur anhängerbetrieb,
Fahrrad Halter sind erlaub,
Es sei denn, du hast Fahrräder, die 500kg wiegen;)
Was hat das mit der Reifengröße zu tun kann mich mal jemand aufgleisen bitte
Eventuell ist die Traglast von 20 Zoll nicht hoch genug für einen Anhängerbetrieb
Am besten fragst Du BMW weshalb man bei 20“ keinen Anhänger nutzen darfst. Schneeketten sind laut BMW nur bis 18“ zulässig.
Was hat das mit der Reifengröße zu tun kann mich mal jemand aufgleisen bitte
Steht so im Fahrzeugschein bzw. in den CoC-Papieren. Tippe auch auf Traglasten.
Es hat nicht direkt was mit der Reifengröße an Sich zu tun, sondern die Kombination aus Felge & Reifen.
Da bei 20 Zoll der Reifen "dünner" ist als bei 19 oder gar 18 Zoll ist entsprechend auch die Möglichkeit des Gewichts reduziert. Stelle mal 1kg Gewich auf 20cm Dicke Watte und dann auf 40cm Dicke Watte ... dann siehst Du den Unterschied wieviel "Restwatte" bleibt :). Und mit "dünner" meine ich in dem Fall die Entfernung Felgenrad zur Straße ... also die Höhe des Reifens
Und durch diese "dünnere" Auflage ist weniger Möglichkeit für Gewicht vorhanden ... und man hat ja schon das relativ hohe Eigengewicht des Fahrzeugs. Wenn dann über den Anhänger noch einige KG dazu kommen sind einige Reifen "überfordert" damit. Ob das am Ende wirklich so ist oder eine "Schutzbehauptung" kann ich Dir natürlich nicht sagen ... aber ich fahre auch keinen Anhänger umher
Das dachte ich auch erst aber Reifen haben ja eine definierte Traglast. Wäre es daher nicht sinnvoller die Vorschrift darüber zu machen?
Hallo, hab mir jetzt die Gutachten von den Borbet BY in 20 Zoll angeschaut und auch bei diesen ist die Achslast bei 1300 kg, das heißt auch hier wäre die Achslast mit Anhängerkupplung zu hoch !? Bei mir stehen genau 1300 + 120 kg mit AHK im Co Papier. ?! Also ist es auch mit Zubehörfelgen in 20 Zoll nicht ganz so einfach....
so, hab heute nochmal mit der bmw Kundenbetreuung gesprochen.
Aussage dort;
Die 20“ Performances Felgen sind von Bmw für die g20/21 Serie nicht getestet und deshalb nicht freigegeben.
Wenn man das traglastgutachten von der Felge anfordert ( eventuell am besten über Händler teilebetrieb , oder man hat eine Rechnung über die Felgen, ( möchte bmw haben )) und dann zum tüv, und er kein Problem sieht mit Hängerbetrieb und den 20“.
Dann Könnte man sie eintragen lassen und 20 Zoll mit Hänger fahren.
Wäre auch mit anderen bmw Felgen so.
Hatte auch für die M 728 angefragt