Bei Tieferlegung Garantie weg?

  • Ja das stimmt, BMW verzichtet darauf und Fahrzeuge seit 2016 oder 2017 haben 3 Jahre ab Werk und nicht nur 2 wie die Jahre davor.


    Und Freigaben für Änderungen beim Leasing würde ich mir in der Tat immer schriftlich einholen, das kann sonst wie Sven sagt böse bzw. teuer enden.

  • Hallo Leute, ein Update.
    Ich bin aktuell mit H&R in Verbindung bezüglich Tieferlegung/Garantie.


    Mir wurde mehrfach von jenen bestätigt, dass die Garantie nicht entfallen darf, im Anhang auch eine Aussage des VDAT.




    Mail:
    Hallo Herr xxxxxxxx,
    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
    Anbei erhalten Sie die Aussage des VDAT zum Thema
    werkseitige Garantie / Gewährleistung.


    Diese erlischt nicht.
    Mit freundlichen Grüßen / best regards
    xxxxxx/xxxxxxx
    Verkauf / Sales
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    Geschäftsführer: Heinrich Remmen,Christian Heine,Helena Heine, Danny Chr. Remmen, Yannick C. Remmen
    Von: Herbert xxxxxxxx
    Gesendet: Donnerstag, 27. Februar 2020 07:05
    An: xxxxx/xxxxxx, H&R
    Betreff: Aw: AW: AW: AW: AW: AW: Tieferlegungsfedern BMW G21
    Hallo Frau xxxxxxxx,
    bei meinem örtlichen BMW Händler habe ich mich bez. der Tieferlegung meines G21 M340i mittels ihren Tieferlegungsfedern abgestimmt.
    Entgegen ihrer Aussage meinte der BMW Händler dass, wenn man jene Federn verbaut, die Garantieansprüche auf das Fahrwerk und alle betroffenen
    Teile der Tieferlegung, beispielsweise Antriebswellen verfällt.
    Bitte kurz um Aufklärung hierbei, da dieses Thema aktuell auch in einem Forum zur Diskussion steht.
    Mit freundlichem Gruß
    Herbert xxxxxxxxx

  • Ich sehe da grundsätzlich keinen Widerspruch zu der Aussage deines BMW Händlers und der von H&R bzw. VDAT. Warum?


    Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers. Da diese freiwillig ist, kann der Hersteller die Bestimmungen frei gestalten. Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich verpflichtend und gilt 24 Monate, wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr greift. Bedeutet, dass der Händler in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht ist. Nach 6 Monaten musst du beweisen, dass der Sachmangel von Anfang an da war.



    Zitat von VDAT

    Immer wieder werden Endkunden durch unzutreffende Aussagen einzelner Vertragshändlerund Fahrzeugverkäufer verunsichert: der Fahrzeughersteller würde in denFahrzeugunterlagen oder Rundschreiben darauf hinweisen, dass die Verwendung von nichtvom Werk freigegebenem Zubehör zu einem generellen Gewährleistungsverlust führt! DieseAussage ist nicht korrekt

    Das hat dein Händler ja nicht gesagt. Dein Händler sagte:

    Zitat

    dass, wenn man jene Federn verbaut, die Garantieansprüche auf das Fahrwerk und alle betroffenen
    Teile der Tieferlegung, beispielsweise Antriebswellen verfällt.

    Hier wurde sicherlich Garantie mit Gewährleistung verwechselt.


    Zitat von VDAT

    Aber es ist wichtig zuwissen, dass ein genereller Ausschluss der Gewährleistungsrechte des Käufers durch denHersteller oder den Verkäufer rechtlich nicht zulässig ist!

    So wird es auch kommuniziert von BMW.



    Zitat von VDAT

    Auswirkungen auf die Gewährleistung hat die Verwendung nicht vom Herstellerfreigegebenen Zubehörs insofern, als dass in einem solchen Fall der Käufer beweisen muss,dass ein Schaden nicht auf das verwendete Zubehörteil zurückgeht. Dabei muss natürlich einkausaler Zusammenhang zwischen dem defekten Serienteil und dem Zubehörteil bestehen.

    Am Ende ist der Kunde in der Beweispflicht, muss evtl. einen Gutachter beauftragen und gerichtlich sein Recht durchsetzen. Da das ordentlich ins Geld gehen und sich über mehre Instanzen ziehen kann, verzichte ich gerne darauf.


    Es ist wie immer. Mit den richtigen Kontakten hat man es leichter im Leben.